Hier finden Sie einen Überblick unserer Stornokosten:


Bei einer Stornierung der Reisemobilmiete verlangen wir Stornogebühren. Diese richten sich danach, wie kurzfristig Sie den Mietvertrag stornieren müssen.

Bei einem Rücktritt
Bei einer Stornierung der Miete nach Abschluss des Mietvertrages berechnen wir Euro 400,- (wobei wir davon Euro 200,- auf eine spätere Reise innerhalb 3 Jahren anrechnen).

Bei einer Stornierung bis 90 Tage vor dem Reiseantritt berechnen wir 40% der Mietsumme.
Bei 89 bis 60 Tage sind 50% der Mietsumme fällig,
bei 59 bis 30 Tage berechnen wir 60% und bei einem Rücktritt innerhalb von
weniger als 30 Tage sind 80% der Mietkosten fällig.
Bei einem vorzeitigen Abbruch der Reise können keine Mietkosten, auch nicht anteilig, rückerstattet werden.

Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung:
(Kleingedrucktes)
Um Kosten zu sparen, hat unsere Versicherung nur die wirklich notwendigen Gründe eingeschlossen, die wichtig sind bei der Anmietung eines Wohnmobils in den USA. Risiken, die in den üblichen Reiserücktrittskostenversicherungen eingeschlossen sind und von Ihnen mit bezahlt werden müssen, aber bei einer Wohnmobilmiete gar nicht in Anspruch genommen werden können (Ferienwohnung oder Pauschalreise) klammerten wir aus, um einen für Sie preiswerten Tarif zu bekommen.

Unsere Versicherung erstattet Ihnen, abzüglich einer geringen Selbstbeteiligung 100 % der Kosten, die Sie bei einem Rücktritt aus dem Vertragsverhältnis normalerweise zu zahlen hätten.

1. Abschluss der Versicherung und Preis:
Eine Rücktrittskostenversicherung kann nur gleichzeitig mit dem Mietvertrag abgeschlossen werden.
Die Prämie beträgt Euro 40,- bis zu einer Mietsumme von Euro 2.000,- und erhöht sich um jeweils Euro 5,- für je Euro 500,- angefangener Mietsumme.
Die Prämienzahlung muss gleichzeitig mit der Anzahlung für die Wohnmobilmiete erfolgen.
Wobei der Einfachheit halber keine weitere Bestätigung von unserer Seite aus notwendig ist und versendet wird. Mit Ihrer Anzahlung incl. der Versicherungssumme erlangt die Reiserücktrittskostenversicherung automatisch Gültigkeit. Ihr Überweisungsbeleg der Bank ist Ihr Beleg und auch Ihre Abschlussquittung.
2. Versicherungsumfang:
Die Reiserücktrittskostenversicherung bezieht sich nur auf den Rücktritt (Stornierung) und kann nur in Anspruch genommen werden von Personen die auch im Mietvertrag/Reservierungsbestätigung aufgeführt sind.
Maximal können fuenf Personen je Mietvertrag berücksichtigt werden.
3. Versicherte Gründe und nicht versicherte Gründe:
a.) Tod, schwerer Unfall oder unerwartete schwere Erkrankung einer der im Mietvertrag genannten und daher versicherten Personen
b.) Tod eines nahen Familienangehörigen (Eltern, Geschwister und Kinder) eines Mitreisenden.
c.) Schaden am Eigentum der versicherten Personen infolge Feuer, Elementarschaden oder strafbare Handlungen (Einbruchdiebstahl).
d.) Bei Schwangerschaftseintritt einer Versicherten ist die Versicherung nicht leistungspflichtig und berechtigt die Mietpartei nicht zum Rücktritt von der Reise, es sei denn es wird durch ein Arztzeugnis nachgewiesen, dass die Reise nicht zugemutet werden kann.
4. Selbstbehalt:
Bei einem Versicherungsfall trägt der Mieter einen Selbstbehalt von Euro 200,-
Bei einem Versicherungsfall der durch Krankheit bzw. Schwangerschaft ausgelöst wird, trägt der Mieter 20% der geforderten Kosten, mindestens jedoch Euro 200,-
5. Rücktritt einer Person:
Tritt nur eine der im Mietvertrag genannten Personen, aus unter Punkt 3 a-d genannten Gründen zurück, während die anderen Reiseteilnehmer dennoch reisen, können keine Kosten, auch nicht anteilmässig, erstattet werden.
6. Obliegenheiten der Versicherten:
Die versicherten Personen sind verpflichtet einen Versicherungsfall unverzüglich an uns zu melden um die Stornogebühren so gering wie möglich zu halten. Unfall oder Erkrankung sind durch ärztliches Attest, Tot durch Sterbeurkunde nachzuweisen.

Fuer die Stornoregelung ist nicht das Datum des Attests massgebend, sondern der Tag der schriftl. Meldung an uns!