| Hier finden Sie einen Überblick unserer Stornokosten:
Bei einer Stornierung der Reisemobilmiete verlangen wir Stornogebühren.
Diese richten sich danach, wie kurzfristig Sie den Mietvertrag
stornieren müssen.
Bei einem Rücktritt
Bei einer Stornierung der Miete nach Abschluss des Mietvertrages
berechnen wir Euro 400,- (wobei wir davon Euro 200,- auf eine
spätere Reise innerhalb 3 Jahren anrechnen).
Bei einer Stornierung bis 90 Tage vor dem Reiseantritt berechnen
wir 40% der Mietsumme.
Bei 89 bis 60 Tage sind 50% der Mietsumme fällig,
bei 59 bis 30 Tage berechnen wir 60% und bei einem Rücktritt
innerhalb von
weniger als 30 Tage sind 80% der Mietkosten fällig.
Bei einem vorzeitigen Abbruch der Reise können keine
Mietkosten, auch nicht anteilig, rückerstattet werden.
Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung:
(Kleingedrucktes)
Um Kosten zu sparen, hat unsere Versicherung nur die wirklich
notwendigen Gründe eingeschlossen, die wichtig sind bei
der Anmietung eines Wohnmobils in den USA. Risiken, die in
den üblichen Reiserücktrittskostenversicherungen
eingeschlossen sind und von Ihnen mit bezahlt werden müssen,
aber bei einer Wohnmobilmiete gar nicht in Anspruch genommen
werden können (Ferienwohnung oder Pauschalreise) klammerten
wir aus, um einen für Sie preiswerten Tarif zu bekommen.
Unsere Versicherung erstattet Ihnen, abzüglich einer
geringen Selbstbeteiligung 100 % der Kosten, die Sie bei einem
Rücktritt aus dem Vertragsverhältnis normalerweise
zu zahlen hätten.
1. Abschluss der Versicherung und Preis:
Eine Rücktrittskostenversicherung kann nur gleichzeitig
mit dem Mietvertrag abgeschlossen werden.
Die Prämie beträgt Euro 40,- bis zu einer Mietsumme
von Euro 2.000,- und erhöht sich um jeweils Euro 5,-
für je Euro 500,- angefangener Mietsumme.
Die Prämienzahlung muss gleichzeitig mit der Anzahlung
für die Wohnmobilmiete erfolgen.
Wobei der Einfachheit halber keine weitere Bestätigung
von unserer Seite aus notwendig ist und versendet wird. Mit
Ihrer Anzahlung incl. der Versicherungssumme erlangt die Reiserücktrittskostenversicherung
automatisch Gültigkeit. Ihr Überweisungsbeleg der
Bank ist Ihr Beleg und auch Ihre Abschlussquittung.
2. Versicherungsumfang:
Die Reiserücktrittskostenversicherung bezieht sich nur
auf den Rücktritt (Stornierung) und kann nur in Anspruch
genommen werden von Personen die auch im Mietvertrag/Reservierungsbestätigung
aufgeführt sind.
Maximal können fuenf Personen je Mietvertrag berücksichtigt
werden.
3. Versicherte Gründe und nicht versicherte Gründe:
a.) Tod, schwerer Unfall oder unerwartete schwere Erkrankung
einer der im Mietvertrag genannten und daher versicherten
Personen
b.) Tod eines nahen Familienangehörigen (Eltern, Geschwister
und Kinder) eines Mitreisenden.
c.) Schaden am Eigentum der versicherten Personen infolge
Feuer, Elementarschaden oder strafbare Handlungen (Einbruchdiebstahl).
d.) Bei Schwangerschaftseintritt einer Versicherten ist die
Versicherung nicht leistungspflichtig und berechtigt die Mietpartei
nicht zum Rücktritt von der Reise, es sei denn es wird
durch ein Arztzeugnis nachgewiesen, dass die Reise nicht zugemutet
werden kann.
4. Selbstbehalt:
Bei einem Versicherungsfall trägt der Mieter einen Selbstbehalt
von Euro 200,-
Bei einem Versicherungsfall der durch Krankheit bzw. Schwangerschaft
ausgelöst wird, trägt der Mieter 20% der geforderten
Kosten, mindestens jedoch Euro 200,-
5. Rücktritt einer Person:
Tritt nur eine der im Mietvertrag genannten Personen, aus
unter Punkt 3 a-d genannten Gründen zurück, während
die anderen Reiseteilnehmer dennoch reisen, können keine
Kosten, auch nicht anteilmässig, erstattet werden.
6. Obliegenheiten der Versicherten:
Die versicherten Personen sind verpflichtet einen Versicherungsfall
unverzüglich an uns zu melden um die Stornogebühren
so gering wie möglich zu halten. Unfall oder Erkrankung
sind durch ärztliches Attest, Tot durch Sterbeurkunde
nachzuweisen.
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